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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18   

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LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18 (https://dejure.org/2018,39698)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.09.2018 - 23 Sa 28/18 (https://dejure.org/2018,39698)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. September 2018 - 23 Sa 28/18 (https://dejure.org/2018,39698)
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    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

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    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18
    Die Regelungen wurden entsprechend angewandt und unter Berufung auf die Allgemeinverbindlichkeit durchgehend von den Gerichten zur Begründung von Zahlungspflichten herangezogen (s. hierzu ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 76ff, Juris).

    Ausgehend von diesen vorliegenden und gerichtlich angewandten Allgemeinverbindlicherklärungen mussten die Normadressaten von einer allgemeinen Geltung dieser Tarifverträge ausgehen, die einer anderweitigen Disposition entgegensteht (vgl. ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn.64ff, Juris).

    In der Konstellation einer auf der Grundlage von Allgemeinverbindlicherklärungen geführten Sozialkasse hatten auch die Adressaten der Tarifverträge, denen Leistungen nach diesen Tarifverträgen zustehen, Veranlassung auf eine Geltung dieser Tarifverträge für alle erfassten Betriebe zu vertrauen und entsprechende Dispositionen zu treffen (s. hierzu Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 99, Juris).

    Ausgehend hiervon bestehen keine Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung eines Sozialkassensystems für die Baubranche mit ihren besonderen Bedingungen (s. ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 170, Juris).

    Unabhängig beabsichtigt der Gesetzgeber für etwa als ähnlich gelagert anzusehender Fällen gemäß dem Entwurf eines 2. SoKaSiG, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen (vgl. BT-Drs 18/128510; s. auch Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 166, Juris).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18
    Durch rechtskräftige Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 21.09.2016 ( 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15) ist die Unwirksamkeit der AVE festgestellt worden, mit denen der VTV 2008, 2010 und 2014 für allgemeinverbindlich erklärt worden war.

    Daneben verwies das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung darauf, der erste Anschein spreche für die Rechtmäßigkeit einer erfolgten Allgemeinverbindlicherklärung (BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 -, BAGE 156, 213 -288, Rn. 89 m.w.N.).

    f) Die gesetzliche Regelung verstößt ebenso wie die vorhergehende Allgemeinverbindlicherklärung dieser Tarifverträge nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (s. ausführlich BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 -, BAGE 156, 289 -358, Rn. 77 ff. m.w.N.; im Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 -, BAGE 156, 213 -288, Rn. 96ff).

  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 70/03

    Anfechtbarkeit der fremdnützigen Einziehung von Beiträgen zur gesetzlichen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18
    Die Arbeitgeber mit Sitz im Inland können und konnten bis Januar 2010 nach der tariflichen Regelung des Beitragseinzugsverfahrens auf die Beitragsforderungen aller systemangehöriger Sozialkassen befreiend nur an die ZVK leisten (vgl. BGH 12. Februar 2004 - IX ZR 70/03 - NJW 2004, 2163 ).

    Sie war Prozessstandschafterin, Titelgläubigerin und Klauselberechtigte iSd. § 725 ZPO (BGH 12. Februar 2004 - IX ZR 70/03 - aaO mwN).

    Für die Krankenkasse als gesetzlicher Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ist anerkannt, dass sie auch zur Rückzahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags verpflichtet sein kann (BGH 12. Februar 2004 - IX ZR 70/03 - NJW 2004, 2163 mwN; BAG 23. April 2008 - 10 AZR 108/07 - Rn. 20).

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 38/04

    Rückforderung von rechtsgrundlos erbrachten Leistungen einer öffentlichen Kasse

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18
    Dabei kommt es in erster Linie auf die der Zuwendung gegebene Zweckbestimmung, also zunächst darauf an, welchen Zweck die Beteiligten nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen verfolgt haben (BGH 21. Oktober 2004 - III ZR 38/04 - NJW 2005, 60 ).

    Der Leistende kann sich zum Ausgleich einer ungerechtfertigten Vermögensverschiebung grundsätzlich nur an den Leistungsempfänger, nicht an einen Dritten halten (st. Rspr. vgl. BGH 21. Oktober 2004 - III ZR 38/04 - NJW 2005, 60 ) .

    Auf Grund des Vorrangs der Leistungskondiktion gegenüber der Nichtleistungskondiktion kann ein Anspruch wegen Bereicherung in sonstiger Weise nur dann entstehen, wenn der Bereicherungsgegenstand dem Empfänger überhaupt nicht, also von niemandem geleistet worden ist (st. Rspr. vgl. BGH 4. Februar 1999 - III ZR 56/98 - NJW 1999, 1393, 1394; 21. Oktober 2004 - III ZR 38/04 - aaO; BAG 23. April 2008 - 10 AZR 108/07 - Rn. 23).

  • BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 108/07

    Sozialkassenverfahren - Rückzahlung von Beiträgen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18
    In Ausnutzung der ihr tariflich eingeräumten Befugnisse trat sie gegenüber den Arbeitgebern auch wie eine Vollrechtsinhaberin auf (BAG 23. April 2008 - 10 AZR 108/07 - Rn. 19).

    Für die Krankenkasse als gesetzlicher Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ist anerkannt, dass sie auch zur Rückzahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags verpflichtet sein kann (BGH 12. Februar 2004 - IX ZR 70/03 - NJW 2004, 2163 mwN; BAG 23. April 2008 - 10 AZR 108/07 - Rn. 20).

    Auf Grund des Vorrangs der Leistungskondiktion gegenüber der Nichtleistungskondiktion kann ein Anspruch wegen Bereicherung in sonstiger Weise nur dann entstehen, wenn der Bereicherungsgegenstand dem Empfänger überhaupt nicht, also von niemandem geleistet worden ist (st. Rspr. vgl. BGH 4. Februar 1999 - III ZR 56/98 - NJW 1999, 1393, 1394; 21. Oktober 2004 - III ZR 38/04 - aaO; BAG 23. April 2008 - 10 AZR 108/07 - Rn. 23).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18
    Insoweit findet im Vertrauensschutzgrundsatz das Rückwirkungsverbot zugleich seine Grenze (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, Juris).

    Wenn es grundsätzlich darauf ankommt, dass eine konkrete Vertrauensgrundlage in eine bestimmte Rechtslage vorhanden sein muss (vgl. BVerfG 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 - Rn. 81, NVwZ 2012, 876 , deutlich auch Sondervotum Richter Masing, BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 103 ff., BVerfGE 135, 1 ), bedeutet dies für den vorliegenden Fall, dass ein schutzwürdiges Vertrauen nicht ersichtlich ist.

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18
    Das Grundrecht der negativen Koalitionsfreiheit schützt nicht dagegen, dass der Gesetzgeber die Ergebnisse von Koalitionsvereinbarungen zum Anknüpfungspunkt gesetzlicher Regelungen nimmt, wie es auch bei der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich zulässig angesehenen Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen geschieht (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28; BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 -, Rn. 68, Juris).

    d) Ebenso wie bereits bei der Allgmeinverbindlicherklärung mit der Folge bestehender Beitragspflichten zur Sozialkasse liegt durch nunmehr vorliegende entsprechende Regelung keine Verletzung der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit vor, da diese keine Berufsausübungsregelung enthalten (s. bereits BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28, Rn. 51, vgl. zum erheblichen gesetzlichen Spielraum BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. März 2007 - 1 BvR 1047/05 -, Rn. 36, Juris).

  • LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1275/17

    1. Das SoKaSiG bildet einen Rechtsgrund i.S.d. Bereicherungsrechts nach § 812 BGB

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18
    Ein Vertrauensschutz ist auch im Hinblick auf Rückforderungsklagen nach § 812 BGB nicht anzuerkennen (vgl. LAG Hessen 06.04.2018 - 10 Sa 1275/17 - Rz. 30 ff. m.w.N.).

    Insoweit schließt sich die Kammer den für zutreffend erachteten nachfolgenden Ausführungen des LAG Hessen vom 06.04.2018 (a.a.O.) an:.

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18
    Durch rechtskräftige Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 21.09.2016 ( 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15) ist die Unwirksamkeit der AVE festgestellt worden, mit denen der VTV 2008, 2010 und 2014 für allgemeinverbindlich erklärt worden war.

    f) Die gesetzliche Regelung verstößt ebenso wie die vorhergehende Allgemeinverbindlicherklärung dieser Tarifverträge nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (s. ausführlich BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 -, BAGE 156, 289 -358, Rn. 77 ff. m.w.N.; im Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 -, BAGE 156, 213 -288, Rn. 96ff).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18
    Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG enthält letztlich eine Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes; danach ist es dem Gesetzgeber verboten, aus einer Reihe gleichgelagerter Sachverhalte einen Fall herauszugreifen und zum Gegenstand einer Sonderregel zu machen (BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 -, Rn. 395, Juris).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1047/05

    Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 2593/09

    Zur Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

  • EGMR, 02.06.2016 - 23646/09

    Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (Recht auf Versammlungsfreiheit)

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 325/17

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - SokaSiG

  • LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 210/17

    Das SokaSiG ist wirksam und nicht dem BVerfG nach Art. 100 GG vorzulegen. Zur

  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79

    Tarifvertrag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16

    Sozialkassenbeiträge nach dem SokaSiG; Vereinbarkeit SokaSiG mit dem GG

  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

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